Schulungsangebot
Fortbildung nach § 7 PfSchSachkV
Nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vom 14.02.2012 sind sachkundige Personen verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsveranstaltung* zur Sachkunde teilzunehmen.
Die vierstündige Fortbildung vermittelt im obligatorischen Teil Kenntnisse und Wissen über die Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz, des Weiteren werden Maßnahmen und Instrumente des Integrierten Pflanzenschutzes erörtert.
Die beiden fakultativen Themen Sicherer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Anwenderschutz sollen die Teilnehmer nochmals auf die Gefahren beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt, Natur, Mensch und Tier sensibilisieren.
Nach Abschluss der Veranstaltung erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
Diese Bescheinigung ist in allen Bundesländern gültig!
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